Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz

Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz

Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) verabschiedet. Damit wird Cannabis teilweise legalisiert: Privater Anbau und Besitz zum Eigenkonsum sind Erwachsenen zukünftig gestattet, der Handel nicht. Kinder und Jugendliche sollen vor den Risiken des Cannabiskonsums geschützt werden.

Wesentliche Punkte des Gesetzes sind:

  • Teillegalisierung: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der private oder gemeinschaftliche Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen sind für Erwachsene in Zukunft gestattet.
  • Es dürfen auch nicht-gewerbliche Anbauvereine mit maximal 500 Mitgliedern gegründet werden. Hier werden die Qualität und Mengen des an die Mitglieder ausgegebenen Cannabis streng kontrolliert: maximal 50 Gramm pro Monat für Mitglieder über 21 Jahren, 30 Gramm mit maximal 10 % THC-Gehalt für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren.
  • Werbung für Konsumcannabis wird verboten.
  • Über die Risiken von Cannabiskonsum sollen Jugendliche verstärkt aufgeklärt werden. Dazu werden Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Suchtberatungsstellen sowie Informationen in den Anbauvereinen gefördert.
  • Der Konsum jeglicher Cannabisprodukte in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Sportplätzen und anderen Jugendeinrichtungen ist untersagt.

Es ist vorgesehen, dass das neue Cannabisgesetz nach vier Jahren evaluiert wird, dabei sollen seine gesellschaftlichen Auswirkungen überprüft werden.

Zu medizinischen Zwecken vorgesehener Cannabis wird in einem eigenen Gesetz reguliert, das an das Betäubungsmittelgesetz angelehnt ist. Die Quintessenz: Medizinalcannabis bleibt verschreibungspflichtig. Die Versorgung von Patienten, die Cannabis als Medikament benötigen, soll gewährleistet werden.

Legalisieren – aber kontrolliert

Das neue Cannabisgesetz ist ein Kompromiss der politischen Parteien. Es soll einerseits für Erwachsene den Cannabisanbau zum Eigenkonsum ermöglichen und so den kriminellen Drogenhandel schwächen, andererseits aber Jugendliche schützen.

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Veröffentlicht: 06.10.2023 - Aktualisiert: 27.03.2024