BKK PwC Geschäftsjahr 2022
Das Geschäftsjahr 2022 der BKK PwC in Zahlen
Veröffentlichung nach § 305b SGB V
I. Mitglieder- und Versichertenentwicklung
Die BKK PwC ist eine unternehmensbezogene Betriebskrankenkasse und versichert die Beschäftigten des Trägerunternehmens, deren Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder. Das Versichertenwachstum der BKK PwC setzte sich auch im Geschäftsjahr 2022 erfolgreich fort. Dies führte im Jahresdurchschnitt (KM1/13) zu einer Steigerung von 26.716 auf 27.494 Versicherte. Die Vergrößerung der Versichertengemeinschaft entspricht einer Zunahme von 778 Versicherten und einem Wachstum von 2,9 Prozent. Bei den Mitgliedern betrug das Wachstum sogar +3,6 Prozent.
Vorteil BKK PwC
Die Versicherten der BKK PwC profitieren von einem niedrigen Zusatzbeitrag und einem damit einhergehenden niedrigeren Krankenversichertenbeitrag. Darüber hinaus bietet die BKK PwC ihren Versicherten ein umfangreiches Leistungsportfolio an freiwilligen Zusatzleistungen. Die BKK PwC unterscheidet sich deutlich von anderen Krankenkassen. Mit mehr Service und mehr Leistungen setzen wir uns entscheidend von unseren Mitbewerbern ab. Unsere Pluspunkte sind Ihre Vorteile.
Mit mehr Service und mehr Leistungen setzen wir uns entscheidend von unseren Mitbewerbern ab.
Einnahmen und Ausgaben
Die Einnahmen der BKK PwC stiegen im Berichtsjahr 2022 versichertenbezogen um 6,57 Prozent im Vergleich zum vorangegangen Geschäftsjahr 2021 von 67.903 T-Euro auf 74.469 T-Euro. Demgegenüber stehen Steigerungen der Ausgaben in von Höhe von 70.387 T-Euro in 2021 auf 72.80 T-Euro im Berichtsjahr. Dies entspricht einem Anstieg der versichertenbezogenen Gesamtausgaben von 0,51 Prozent. Schwerpunkt waren im Berichtsjahr 2022 die stationären Krankenhauskosten.
II. Einnahmen
III. Ausgaben
Weitere Angaben
IV. Vermögen
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Die Jahresrechnung 2020 wurde durch einen Wirtschaftsprüfer i.S.d. § 77 Abs. 1a Satz 5 SGB IV geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Demnach entspricht die Jahresrechnung 2022 den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Ausführungsbestimmungen sowie den für das Rechnungswesen des Bundesministeriums für Gesundheit erlassenen Rechnungslegungs-Vorschriften. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.
Veröffentlicht: 11.12.2023 - Aktualisiert: 05.07.2024