Grundpauschale 2022

Die Basis für Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Höhe der monatlichen Grundpauschale 2022 beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 304,95 Euro je Versicherten. Sie ist die Basis für die finanzielle Zuweisung des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen.

Grundpauschale ist nicht gleich Einkommen

Das Bundesamt für Soziale Sicherung ermittelt die Grundpauschale, indem es die voraussichtlichen ausgleichfähigen Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung durch die voraussichtliche Zahl der Versicherten dividiert. Diese Grundpauschale spiegelt jedoch nicht die tatsächlichen Einnahmenverhältnisse einer Krankenkasse wider.

Einfluss auf die Grundpauschale und damit auch auf die Zuweisungen einer Krankenkasse nimmt der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (MorbiRSA). Je nach Alters-, Geschlechts- und Krankheitsstruktur einer Krankenkasse variiert die Grundpauschale und findet Ausdruck in der risikoadjustierten Grundpauschale.

Informationspflicht der Krankenkassen

Mit diesen Angaben kommen wir unserer Pflicht nach § 36 Abs. 3 der Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSAV) nach.

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Veröffentlicht: 14.03.2022 - Aktualisiert: 27.03.2024