Dankbare Patienten aufgrund ärztlicher Zweitmeinung

Liebe Leserinnen und Leser,

die vom Bundesgesundheitsminister angestoßene Klinikreform schlägt hohe Wellen. Dabei ist sie enorm wichtig. Denn stationäre Kosten machen seit Jahren den größten Ausgabenblock der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Jedes Bett muss finanziert werden – und zwar durch den Patienten, der darin liegt und gepflegt wird. Das ist gleich doppelt belastend: Für die Krankenkassen wie auch für die Menschen, die mit der Angst vor einer Operation sowie dem oft langwierigen Genesungsprozess und den Schmerzen danach leben müssen. Dabei zeigt die Statistik: Über die Hälfte aller Knie- und Hüft-OPs sind gar nicht notwendig.

Kostenfreie ärztliche Zweitmeinung

Fachärzte mit Expertenwissen kennen oft alternative Behandlungsmethoden, bei denen Patienten in ihrem gewohnten Umfeld gesunden können. Deshalb bieten wir als BKK PwC unseren Versicherten die Möglichkeit, eine kostenfreie ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dabei geht es nicht darum zu sagen: „Wir lassen die OP“. Sondern vielmehr darum zu zeigen: „So geht es auch“. Immer wieder bedanken sich Patienten im Nachgang für diese Zweitmeinung, weil sie ganz ohne stationären Eingriff wieder fit und gesund geworden sind.

Langfristige Verbesserung dank Schwerpunktkliniken

In der aktuellen Diskussion ist auch der Erhalt – beziehungsweise Wegfall – von Klinikstandorten ein emotional aufgeladenes Thema. Furcht vor schlechterer Behandlung muss aber niemand haben. Es wird in Deutschland immer gute und genügend Kliniken geben. Ja, wir müssen uns an den Gedanken gewöhnen, dass die Menge abnimmt. Aber die gute Nachricht ist: Die Versorgung selbst wird sich dank Schwerpunktkliniken langfristig verbessern.

Preisstabilität und Angebotsstärke

Stichwort langfristig: Obwohl wir als BKK PwC den Zusatzbeitrag zum Jahresende 2023 nicht erhöht haben, ging dies nicht auf Kosten unseres Leistungsspektrums. Besonders erfreulich dabei: Mit 1,48 % sind wir nach wie vor unter dem bundesweiten Beitrags-Durchschnitt. Gerade in Zeiten der Inflation war es uns sehr wichtig, alles dafür zu tun, dass sowohl Preisstabilität wie auch Angebotsstärke stimmen!

Mögliche Risikozuschläge für Versicherte

Alles andere als stimmig sind hingegen aktuelle politische Gedankenspiele rund um mögliche Risikozuschläge für Versicherte, die sich „ungesund ernähren“ oder „riskante Sportarten“ ausüben. Denn wer definiert, was „gefährlich“ oder „ungesund“ ist? Derartige Zuschläge weichen nicht nur den Charakter der Solidarversicherung signifikant auf – sie bergen auch die Gefahr, die Gesellschaft zu spalten. Hinzu kommt die Frage, ob eine entsprechende Überprüfung mit den bestehenden Datenschutzregeln vereinbar wäre.

Ganz abgesehen vom kaum zu administrierenden bürokratischen Aufwand. Außerdem: Sport und Bewegung sind unverzichtbar für Körper und Geist. Zumal als Ausgleich in einer immer digitaleren Arbeitswelt. Bestimmte Sportarten mit Mehrzahlungen zu belegen, wäre da höchst kontraproduktiv.

Aufschlag für stark zuckerhaltige Produkte

Ein guter Denkansatz ist hingegen ein klar definierter, allgemein gültiger Aufschlag für stark zuckerhaltige Produkte. Wohlgemerkt: Sofern er zweckgebunden ist, sprich das daraus generierte Geld eingesetzt wird, um eben Gefahren wie Adipositas & Co. vorzubeugen.

Ganz ohne Risiko ist die Lektüre dieser ePROfile, bei der ich Ihnen viel Freude wünsche.

Ihr
Lars Grein, Vorstand BKK PwC

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Veröffentlicht: 22.03.2023 - Aktualisiert: 27.03.2024