Sozialwahl 2023

Alle sechs Jahre wieder – Sozialwahlen bei der BKK PwC

Die BKK PwC hat einen neuen Verwaltungsrat: Mittels Friedenswahl wurden bei den Sozialwahlen die Versichertenvertreter*innen sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestimmt. Hier lesen Sie, was dahinter steckt, welche Besonderheiten diese Wahlform mit sich bringt – und wer die Gewählten sind.

Grundlegend muss man zu Sozialwahlen wissen:

  • Sie finden alle sechs Jahre statt – auf diese Weise setzt sich die Selbstverwaltung bei den Versicherungsträgern neu zusammen.
  • Prinzipiell entscheiden dabei Versicherte wie auch die PwC als Arbeitgeber gleichermaßen über die Zusammensetzung.
  • Da die BKK PwC eine betriebsbezogene Krankenkasse ist, wählt die PwC für die Arbeitgeberseite traditionell ihre Vertreter nicht, sondern benennt diese.

Wie aber sieht es auf der Versichertenseite aus?

Entscheidung bereits vor dem Wahltermin

Dort ist der Wahltag am 31.05.2023. Eigentlich. Denn tatsächlich ist die Wahl bereits entschieden. Wie aber kann das sein? Die Antwort lautet: Weil es sich um eine Friedenswahl handelt. Das bedeutet:

  • Umfasst die Kandidatenliste nicht mehr Personen, als Plätze zu vergeben sind – im Fall der BKK PwC sind es fünf –, gelten die Kandidaten automatisch als gewählt.
  • Andernfalls würden Sie, die Versicherten der BKK PwC, aufgefordert, Ihre Vertreter zu wählen.

Wichtig bei der Aufstellung der Bewerberliste ist dabei, dass die Unternehmens-Struktur berücksichtigt wird. Das bedeutet: Alle relevanten Regionen und Standorte müssen im Gremium vertreten sein. Das ist bei uns der Fall – die Personen auf der Wahlliste repräsentieren die Versicherten bundesweit.

Aus der Gruppe der Versicherten wurden nicht mehr Vertreter vorgeschlagen, als die Anzahl der Sitze der Versichertenvertreter im Verwaltungsrat umfasst. Daher muss am 31. Mai 2023 keine Wahlhandlung stattfinden. Dies ist übrigens bei den meisten Krankenkassen der Fall.

Roberto Huke, Vorsitzender des Wahlausschusses

Bereits seit 2017 mehr Frauen als Männer im Verwaltungsrat

Übrigens: Für die Sozialwahl 2023 gab es erstmals eine Geschlechterquoten-Vorgabe seitens des Gesetzgebers: jeweils mindestens 40 % weibliche und 40 % männliche Bewerber mussten antreten. „Für die BKK PwC war das allerdings nur eine Randnotiz – denn bei uns sind bereits seit 2017 drei Frauen und zwei Männer im Verwaltungsrat“, erklärt Lars Grein, Vorstand der BKK PwC.

Die Gewählten

Als Versichertenvertreter gelten als gewählt:

  1. Wesolowski, Birgit (PwC Düsseldorf)
  2. Merzenich, Philipp (extern)
  3. Jahn, Astrid (PwC Düsseldorf)
  4. Wächter, Gerth (PwC Frankfurt)
  5. Coconcelli, Carmen (PwC München)

Stellvertretende Mitglieder

Als stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats gelten als gewählt:

  1. Brüggen, Jörg (PwC Düsseldorf)
  2. Mourek, Birgit (PwC Düsseldorf)
  3. Hagemann, Stephan (PwC Düsseldorf)
  4. Gottschling, Frank (PwC Essen)
  5. Rüdesheim, Claudia (PwC Düsseldorf)

Als Vertreter der PwC GmbH (Arbeitgeber) gehört Dr. Jens Hoeppe dem Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers an.

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Veröffentlicht: 01.03.2023 - Aktualisiert: 27.03.2024