Vorstandsvergütung 2022

Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gem. § 35a Absatz 6 SGB IV (Jahresbeträge).

Veröffentlichung aus dem Vorjahr (2022)

Der Vorstand der BKK PwC hat die Höhe der jährlich gezahlten Vergütung einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen gemeinsam mit den Vergütungen der Vorstände der Verbände zu veröffentlichen, in denen die BKK PwC Mitglied ist. Die Veröffentlichung betrifft das Vorjahr (2022).

Hinweis: Die Tabelle lässt sich horizontal scrollen.

* Vorstand/ Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/ Mitglied des Vorstandes, ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip), *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist
    Im Vorjahr gezahlte Vergütungen   Versorgungsregelungen   Sonstige Vergütungsbestandteile   Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungsbestandteile)
Funktion* Grundvergütung Variable Bestandteile** Zusatzversorgung/ Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen  
  gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl. 1%-Regelung *** jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/ Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung  
Vorstand 145.200 EUR nein 9.034 EUR nein nein 42,25 EUR nein Einvernehmliche Lösung 154.276,25 EUR
BKK LV Süd 170.000,00 EUR 40.000,00 EUR 17.212,50 EUR - Ja/5.752,50 EUR 605,30 EUR Weiterbeschäftigung als leitende Angestellte Amtsenthebung: keine Amtsentbindung/ Fusion: Einvernehmliche Regelung einer angemessenen Lösung 233.570,30 EUR
GKV-Spitzenverband 262.000 EUR - 49.166 EUR - - - - - 311.166 EUR

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Veröffentlicht: 09.03.2023 - Aktualisiert: 27.03.2024