So werden pflegende Angehörige entlastet

Verschiedene Entlastungsmöglichkeiten

Von den insgesamt 4,128 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 80 Prozent zu Hause versorgt, der überwiegende Teil alleine durch Angehörige. Neben Pflegegeld und professioneller Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu entlasten – damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Wesentliche Erhöhung der Leistungen ab 2022

Für eine professionelle Pflege (u. a. Körperpflege, Ernährung, Betreuung usw.) werden die Leistungen ab Januar 2022 wesentlich erhöht. Sie betragen:

Pflegegrad bis zum Gesamtwert von monatlich
2 724 €
3 1.363 €
4 1.693 €
5 2.095 €

Pflegesachleistungen lassen sich umwandeln

Die Pflegesachleistung wird nicht voll benötigt? Nicht verbrauchte Leistungen können dann – bis zu 40 Prozent des Anspruchs – für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 werden von den zur Verfügung stehenden 1.363 Euro monatlich nur 60 Prozent (= 817,80 Euro) beansprucht. Die übrigen 40 Prozent (= 545,20 Euro) können für eine Pflegebegleitung verwendet werden, um zum Beispiel die pflegende Ehefrau zu entlasten.

Den „Entlastungsbetrag“ nutzen

Diese – zusätzliche – Leistung von bis zu 1.500 Euro im Jahr kann auch für solche Angebote genutzt werden:

  • Kurzzeit- bzw. Tages-/Nachtpflege
  • Verhinderungspflege
  • besondere Angebote der Pflegedienste

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden

Wer pflegt bei Urlaub oder Krankheit?

Ist der oder die Pflegende vorübergehend verhindert, übernimmt die Pflegekasse eine sogenannte „Verhinderungspflege“. Dies gilt für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.612 Euro – ggf. noch erhöht um bis zu 806 Euro für nicht beanspruchte Kurzzeitpflege. Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt.

Tages- oder Nachtpflege …

… sind ideale Optionen für Pflegebedürftige, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Übernommen werden die pflegebedingten Aufwendungen, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro monatlich. Diese Leistungen können zusätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld beansprucht werden.

Für die Kurzzeitpflege gibt es bis zu 3.386 Euro jährlich

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen. Kurzzeitpflege ist für maximal acht Wochen und bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr vorgesehen, ggf. erhöht um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege.

Tipp: Auch diese Leistungen erleichtern die Pflege

  • Pflegekurse (auch digital)
  • digitale Pflegeanwendungen als neue Leistung
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Notruf-Systeme, Verbrauchsprodukte)
  • Wohnungsanpassungen (z. B. Türverbreiterungen, pflegegerechter Umbau des Badezimmers)

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Veröffentlicht: 04.11.2021 - Aktualisiert: 27.03.2024